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Abmahnung
Zweck einer Abmahnung sollte es sein, ein Gerichtsverfahren zu
vermeiden. Dieser Zweck hat sich, vor allem durch das Internet und
sogenannte Serienabmahnungen schon fast in das Gegenteil verkehrt.
Mittlerweile wird sehr häufig über Abmahnungen vor Gericht
gestritten. Dennoch hat sich das Rechtsinstitut bewährt. Zuletzt
hat der Gesetzgeber in § 12 UWG für das Wettbewerbsrecht sogar
eine eigene Regelung geschaffen.
Pauschalangebot: Prüfung von Abmahnungen 178,50 inkl.
MwSt. (150,00 Euro netto)
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nicht jede Mahnung ist berechtigt,
nicht immer müssen Sie die Kosten der Gegenseite tragen. Die
Fehlerquellen sind genauso vielfältig, wie Ihre
Handlungsmöglichkeiten. Stichworte sind hier: Fristen, Streitwert,
unberechtigte Ansprüche, Serienabmahnung. Lassen Sie die Abmahnung
von einem Spezialisten prüfen. Für eine Prüfung der
Erfolgsaussichten gegen eine Abmahnung vorzugehen und eine Beratung
über Ihre Handlungsmöglichkeiten berechne ich eine Pauschale
von 178,50 Euro netto. Übersenden Sie mir hierfür Ihre
Abmahnung. In der Pauschale ist auch eine persönliche Beratung
enthalten.
Sie möchten die Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte,
Marke, geschützten Werke (Texte, Fotos, Kunst, Musik usw.) oder
Patente rügen oder suchen nach Handlungsmöglichkeiten gegen
das aggressive Marketing Ihrer Wettbewerber? Oder Sie möchten sich
gegen Spam wehren? Sie können mich mit der Erstellung einer
Abmahnung beuaftragen. Ist sie berechtigt, muss der Gegner die Kosten
meiner Inanspruchnahme tragen. Die Gebühr, die Sie für die
Prüfung Ihres Falles gezahlt haben, wird dann zurück
erstattet.
Wenn Sie nur
einen Rechtsanwalt suchen, können
Sie mich auch anrufen.
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