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Scheinselbständigkeit
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Ich berate Sie umfassend! Meine Erfahrung zu dem Thema ist umfassend. Mein Beratungsansatz auch. Den ersten Fall zum Thema habe ich im Jahr 2002 bearbeitet, inzwischen war ich in fast allen denkbaren Rechtsgebieten vom Steuerrecht (Nachforderungen der Finanzämter) über das Zivilrecht (u.a. Kontopfändungen) und das Sozialrecht (Statusfeststellungsverfahren, Nachforderung der Beiträge und das anschließende Verfahren vor den Sozialgerichten), dem Arbeitsrecht und natürlich dem Strafrecht beratend und gestaltend tätig bzw. habe Mandanten in diesen Bereichen vertreten. Gerade die umfassende Beratung, die die weiteren Entwicklungen mit in den Blick nimmt, ist im Bereich Scheinselbständigkeit oft unerlässlich. Ich hatte z.B. eine Mandantin, die aus allen Wolken gefallen ist, als Sie nach einem abgeschlossenen Strafverfahren Post von der Rentenversicherung und vom Finanzamt bekommen hat. Der Strafverteidiger hatte sie darauf nicht vorbereitet. So etwas darf nicht passieren! Auch die mit der Einziehung der Beiträge beauftragten Krankenkassen machen Fehler. Sind beispielsweise die geforderten Säumniszuschläge wirklich fällig? Immer wieder gibt es neue Entwicklungen. Seit dem 1.1.2009 gibt es beispielsweise das System die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung für folgende Wirtschaftsbereiche:
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