Ich biete folgende Dienstleistungen an:

  • Anwaltliche Beratung auf folgenenden Rechtsgebieten
  • Forderungsmanagement
  • PR und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung bei Verhandlungen
  • Markenrecherchen, Titelrecherchen (Pauschalpreise)
  • Namefinding
  • Websiten checken (Pauschalpreise)
  • Rechteklärungen/Rights clearances
  • Überarbeitung von Fachtexten
  • Dozent
  • Unternehmensschulung
  • Externe Rechtsabteilung
  • Datenschutz - Datenschutzbeauftragter
  • Mediation - Co-Mediator und Beratung einer Mediationsparteider wegen


Hier finden Sie Infos zu:


Dozent/ Unternehmensschulungen

Sie möchten nicht, daß Ihre Mitarbeiter Marken patentieren, Urheberrechte schützen lassen oder wegen GEMA-freier Musik doch noch eine Abmahnung ins Haus flattert?
Unternehmensschulungen haben sich bewährt. Kleinere Probleme können sofort gelöst werden. Gewerblicher Rechtschutz, Urheberrecht, Zivilrecht, Einführungen in Rechtsthemen, Medizinrecht und Arbeitsrecht.
Abgerechnet wird pauschal oder per Unterrichtseinheit. Die Kosten sind abhängig von den notwendigen Vorbereitungen und können den Umständen angepasst werden.
Bitte schildern Sie mir hierzu Ihre Vorstellungen per e-mail vorab, damit ich Ihnen ein Angebot unterbreiten kann.

Mit meinen bisherigen Erfahrungen als Dozent:

  • Sommersemester 2005 Seminar an der Humboldt-Universität: Recht und Film
  • Erwachsenenbildung: Internetrecht, Gewerblicher Rechtschutz, Zivilrecht, Arbeitsrecht
  • Ausbildung von Rechts- und Notarfachangestellten: Zivilprozessrecht, Onlinerecht
  • Didaktische Erfahrung: 1995 - 2003 Stepptanzlehrer an der TU Dresden

Forderungsmanagement

Sie haben Probleme mit der Zahlungsmoral Ihrer Kunden? Es gibt kaum Argumente dagegen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Bei der Beitreibung offener Forderung ist Fingerspitzengefühl gefragt. Zunächst führe ich Sie in die Rechtsmaterie ein und entwickle mit Ihnen ein Standardmahnverfahren, das den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entspricht. Bei Bedarf übernehme ich auch das komplette Forderungsmanagement für Sie.

Das Beste für den Gläubiger zum Schluss: Ist der Zahlungsschuldner im Verzug, muss er die Anwaltskosten tragen.