Abmahnung

Zweck einer Abmahnung sollte es sein, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dieser Zweck hat sich, vor allem durch das Internet und sogenannte Serienabmahnungen schon fast in das Gegenteil verkehrt. Mittlerweile wird sehr häufig über Abmahnungen vor Gericht gestritten. Dennoch hat sich das Rechtsinstitut bewährt. In § 13 UWG hat der Gesetzgeber für das Wettbewerbsrecht beispielsweise eine eigene Regelung geschaffen.

Pauschalangebot: Prüfung von Abmahnungen 416,50 inkl. MwSt. (350,00 Euro netto)

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nicht jede Mahnung ist berechtigt, nicht immer müssen Sie die Kosten der Gegenseite tragen. Die Fehlerquellen sind genauso vielfältig, wie Ihre Handlungsmöglichkeiten. Stichworte und Ansatzpunkte sind hier u.a.: Fristen, Streitwert, unberechtigte Ansprüche, Serienabmahnungen, Rechtsmissbrauch, Priorität, mangelnde Schutzfähigkeit, fehlende Inhaberschaft am Schutzrecht usw. Lassen Sie die Abmahnung von einem Spezialisten prüfen! Für eine Prüfung der Erfolgsaussichten gegen eine Abmahnung vorzugehen und eine Beratung über Ihre Handlungsmöglichkeiten berechne ich eine Pauschale von 416,50 Euro brutto. Übersenden Sie mir hierfür Ihre Abmahnung mit einem Hinweis auf diese Pauschale. In der Pauschale ist auch eine persönliche Beratung enthalten.

Pauschalangebot: Prüfung der Abmahnfähigkeit: 416,50 inkl. MwSt. (350,00 Euro netto)

Sie möchten die Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte, Ihres Rechts am eigenen Bild (Bild von Ihnen), Marke, Titel, Firmenname, urheberrechtlich geschützten Werke (Texte, Fotos, Kunst, Musik usw.), Designs, Muster oder Patente rügen oder suchen nach Handlungsmöglichkeiten gegen das aggressive Marketing Ihrer Wettbewerber? Oder Sie möchten sich gegen Spam wehren? Sie können mich mit der Erstellung einer Abmahnung beauftragen. Ist sie berechtigt, muss der Gegner die Kosten meiner Inanspruchnahme tragen. Die Gebühr, die Sie für die Prüfung Ihres Falles gezahlt haben, wird dann zurück erstattet.