Arbeit
RA Tobias Sommer LL.M. berät in allen Fragen des Arbeitsrechts. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Betriebsverfassungsrecht und zum Kündigungsschutzrecht und ist als Rechtsdozent auf diesem Gebiet tätig, u.a. im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsratsschulungen), zum Kündigungsschutzrecht oder zur Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Arbeitnehmerentsendung. Gern besprechen wir auch ein Konzept für individuelle Schulungen vor Ort. Medien und Arbeitsrecht: Gerade im Arbeitsrecht sind Branchenkenntnisse von hohem Wert. Ihr Anwalt kann die betriebliche Situation besser einschätzen, das spart nicht nur Zeit, die für die Bearbeitung des Falles aufgewendet werden kann. Auch könnte es sein, dass Argumente ein größeres Gewicht bekommen, bzw. überhaupt erst erkannt werden. Bedenken Sie: Ihr Anwalt weiß meist nur das, was Sie ihm erzählen.
Besondere Expertise im Medienarbeitsrecht
Lust auf Teilzeit? Die Antwort steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sind Sie unsicher, ob Sie sich an einem Streik beteiligen sollten? Arbeitsrecht ist aber zu großen Teilen Richterrecht.
Meine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht umfasst alle Bereiche des Arbeitsrechts von Abmahnungen und Kündigungen über Vergütungsprobleme (Lohn, Insolvenz, Überstunden), Urlaubsansprüche (insbesondere Abgeltung), Arbeits- und Datenschutz bis hin zu Mobbing mit einem Schwerpunkt auf den Medien und Handelsvertretern. Hier spielt nach wie vor das Problem der Scheinselbständigkeit eine große Rolle.
Meine Erfahrung: Häufig hilft schon eine genaue Vertragslektüre (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Betriebsvereinbarungen), um Ansprüche durchzusetzen. Und gelegentlich bekommen Sie durch den Gang zum Anwalt sogar noch etwas dazu. Oder hätten Sie bei einer Kündigung Ihre Urlaubsabgeltung berechnet?
Zeugnis
Zeugnisse wiederum sind eine Welt für sich. Kennen Sie den Grundsatz des beredten Schweigens? Weglassungen und codierte Informationen müssen erst einmal erkannt werden, was am besten mit einer Checkliste gelingt. Diese Checkliste habe ich über die Jahrzehnte meiner Anwaltstätigkeit immer weiter verfeinert.
Zudem gibt es eine ganze Reihe von Fehlerquellen auf dem Weg zu einem Zeugnis, das Sie beruhigt für künftige Bewerbungen einsetzen können.Kennen Sie den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis? Sollten Sie aber. Denn wer einmal ein qualifiziertes Zeugnis verlangt und ein mäßiges Zeugnis bekommen hat, für den wird es schwieriger, ein brauchbares Zeugnis in die Hände zu bekommen.
Im Gesetz steht, daß der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen muss. Mein Beratungsspektrum reicht von der Zeugnisprüfung über die Erstellung bis hin zur Beratung und gerichtlichen Durschsetzung von Zeugniserteilungs- bzw. -berichtigungsansprüchen. Gern können Sie auch mein Pauschalangebot nutzen!