Daten

Bundes- und Landesdatenschutzgesetze verlangen einen sensiblen Umgang mit Daten. Inzwischen ist es eine komplexe Regelungsmaterie. Datenschutzbeauftragte sind unter Umständen Pflicht. Es drohen Bußgelder. Seit der Reform im Jahr 2009 beschäftige ich mich vertieft mit dem Datenschutz.

Herausgekommen ist damals ein Kompromiss in dem Spannungsfeld Datenschutz und Bekämpfung von Korruption. Zwar sollen Einwilligungen der Beschäftigten möglich sein, doch die Gesetzesbegründung und der Gesetzeswortlaut des damaligen § 32 BDSG passen nicht wirklich zusammen.

Hier waren neue und kreative Lösungen gefragt!

Heute, nach weiteren zahlreichen Gesetzesänderungen – vor allem der Einführung der DSGVO – und spektakulären Datenschutzverfahren hat sich das nicht geändert. Neue neue und kreative Lösungen sind immer noch gefragt. Manchmal muss dem Datenschutzwahnsinn Einhalt geboten werden. Bußgelder müssen hinterfragt werden, Schadenersatz muss gefordert oder abgewehrt werden. Und oft ist ein Datenaudit sinnvoll – gern unterbreite ich Ihrem Unternehmen hierfür ein Angebot.

Zum Datenschutz aus Urheberrechtlicher Perspektive verweise ich auf die versteckt geregelten und oft vergessenen §§ 87a ff. UrhG. In § 87b Abs.1 S.1 heißt es:

„Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. …“


Ich berate Sie gern über Ihre Fragen zum Datenschutz bzw. der Überwachung und biete Schulungen an. Für eine monatliche Pauschale, die von der Größe Ihres Unternehmens abhängig ist, stehe ich auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.