Film

Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt im Filmrecht. Das besondere Verständnis für diese Materie wurzelt in eigener filmpraktischer und journalistischer Erfahrung.

Mein Angebot reicht von Vertrags- und Finazierungsfragen über Rechteklärungen (rights clearances) für Musik, Persönlichkeitsrechte, bewegte und unbewegte Bilder oder Texte über die inhaltliche Drehbuchberatung zum Thema Recht bis hin zu Beratungen rund um die Filmentstehung und Verwertung, wie Lizenzen, Verträge, Verwertungsgesellschaften, Verleihverträge, Optionsverträge oder zum Filmurheberrecht.
Falls nötig begleite ich auch den Dreh. Außerdem biete ich Unternehmensschulungen sowie eine ständige Zusammenarbeit als „externe Rechtsabteilung“ an. Eine weiterer Schwerpunkt liegt im Medienarbeitsrecht und den Themen Scheinselbstständigkeit und KSK, das aufgrund der Branchenbesonderheiten zum Teil eigenen Regeln folgt und besondere Branchenkenntnis erfordert.