Foto

Da ist doch nicht etwa eine Marke auf dem Bild – können Sie das Bild trotzdem noch nutzen? Und laufen da wirklich Leute durch das Bild, gibt es da nicht so etwas wie das Recht am eigenen Bild? Und dann war da noch die Kopie meines Fotos auf einer fremden Website, wie soll das denn vergütet werden und wie komme ich an meine Lizenzgebühr?

Und der Unterschied zwischen einem Lichtbild und einem Lichtbildwerk ist Ihnen auch nicht ganz klar? Die Beratung von Fotografen und Verlagen zum Thema Fotos umfasst Rechtsgebiete wie das Urheberrecht, das Verlagsrecht, das Markenrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Dienst- und Werkvertragsrecht, KSK-Beratung usw.. Gerade bei Verträgen wird oft Geld verschenkt. Lassen Sie Ihre Verträge prüfen!

Schwerpunkt: Fotorecht

Das Fotorecht stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Ganze Lebenswerke habe ich bereits aus Archiven entfernen lassen und Unterlassung durchgesetzt. Mehrfach habe ich die Zahlung 5-stelliger Beträge für die Nutzung von Fotos durchgesetzt. Ebenso wie bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild mehrfach letztlich 5-stellige Beträge an meine Mandanten gezahlt wurden.

Ich habe seit 2003 zahlreiche FotografInnen vertreten und beraten. In den meisten Fällen geht es um Fotourheberrecht oder um das Vertragsrecht. Ich habe über Fotos und Filme gestritten, die im kollektiven Gedächtnis verwurzelt sind, u.a. ging es um die Schutzdauer von 50, 99 oder 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers und die ganz praktische Frage, ob die Erben noch Lizenzen erhalten werden oder nicht. In vielen Fällen habe ich Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz für Nutzungen von Bildern im Internet durchgesetzt. Auch die fehlerhafte Urheberbenennung, bei der u.U. sogar das gesamte Honorar nocheinmal gezahlt werden muss (Verletzeraufschlag iHv 100%) ist immer wieder ein Thema!