Es gibt eine schon fast unüberschaubare Zahl von Kennzeichenrechten, Markenarten, Recherchemöglichkeiten, Risiken und Chancen im Kennzeichenrecht. Wenn Sie weiter lesen, geben wir Ihnen einen ersten Überblick zum Kennzeichenrecht und schildern Ihnen typische Probleme aus dem Kennzeichenrecht. Wenn Sie individuelle Fragen haben, können Sie uns gern eine unverbindliche Nachricht zusenden. Immer aber gilt: Vorsicht – gerade im Kennzeichenrecht gibt es zahlreiche Halbwahrheiten und Fallen, die man kennen sollte.
Exotische Formen wie die Kennfadenmarken sind nur für Unternmehmen interessant, die – so die Defintion beim DPMA „herkunftskennzeichnende Markierungen entlang der Länge von Waren, die nach Längeneinheiten verkauft und dazu regelmäßig abgeschnitten werden“ anbringen. Solche „Kennfadenmarken verlaufen dementsprechend regelmäßig parallel zur Länge der gekennzeichneten Ware und bestehen typischerweise z. B. in farbigen Webkantenflächen, Farbstreifen auf Schläuchen, Glasstäben/-röhren oder Kabeln.“ Das betrifft nur eine kleine Zahl von Unternehmen.
Für wen sind Gewährleistungsmarken und Kennfadenmarken interessant?
Gewährleistungsmarken hingegen sind für alle Unternehmen, Vereinigungen oder Verbände, die Zertifizierungen oder Qualitätssiegel nutzen und vergeben interessant. Diese immer noch neue Markenform wird aus unserer Sicht noch viel zu wenig genutzt. Wie unsere Recherche ergab, sind Anfang 2022 gerade mal 243 sogenannte Unionsgewährleistungsmarken registriert, von TÜV über den Grünen Knopf bis hin zu Trusted Shops. Allerdings sind wir in der realen Welt von Gütesiegeln und Gewährleistungsversprechen viel häufiger umgeben. Hier besteht Nachholebedarf.
Nachholebedarf besteht nicht bei „normalen“ Marken, also Wortmarken, Bildmarken oder die Kombination aus diesen beiden Arten, den Wort-Bildmarken. Denn: Mehr als eine Million Marken gelten in Deutschland. Bedarf besteht da eher an einer vernünftigen Markenrecherche und einer vernünftigen Markenstrategie. Neben den sonstigen Rechten am geistigen Eigentum (wie z.B. dem Urheberrecht, Designs, Patenten, Gebrauchsmuster und vielen anderen angrenzenden Rechten und Schutzmöglichkeiten), die bei jeder Beratung immer auch in den Blick genommen werden sollten, leider aber nicht einmal allen Beratern bekannt sind (fragen Sie ihren Berater doch mal nach dem nicht eingetragegenen europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, den Voraussetzungen dafür oder der Schutzdauer) gibt es zahlreiche Kennzeichenrechte, welche im Rahmen einer Markenberatung aber aus unserer Sicht in jedem Fall durchdacht und geprüft werden sollten – hier muss der Blick auch über das Markengesetz hinaus gehen:
- eingetragene Marken
- nicht eingetragene Marken
- Titel
- Unternehmenskennzeichen
- Geschäftsabzeichen
- Namen
- Die „Firma“
- Geographische Herkunftsangaben
- Kollektivmarken
- Kennzeichenschutz aufgrund des UWG (gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Hinsichtlich des territorialen Schutzes werden folgende Marken unterschieden:
- Unionsmarken, also Marken für alle 27 EU-Mitgliedstaaten
- IR-Marken (internationale Marken)
- Nationale Marken, also solche die in einem Land oder in einem Verbund von Ländern mit einem gemeinsamen Amt wie z.B. „Benelux“ gelten.
Bei den eingetragenen Marken wiederum gibt es zahlreiche Markenformen, die es sich lohnt, genauer zu betrachten:
- Wortmarken
- Bildmarken
- Wortbildmarken
- Farbmarken
- Hörmarken
- 3D-Marken bzw. dreidimesionale Marken
- Kennfadenmarken
- Klangmarken
- Positionsmarken
- Mustermarken
- Bewegungsmarken
- Multimediamarken
- Hologrammarken
Nach all diesen Markenarten kann man in der offiziellen Datenbank des DPMA (Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren). Auch im EU-Register kann nach einigen dieser Markenarten recherchiert werden. Dort gibt es sogar eine Einstellung für sonstige sowie für unbekannte Markenformen. Bei Markenanmeldungen ist es aus unserer Sicht hilfreich, die Markenformen zu kennen und zu entscheiden, ob und wenn ja welche Formen überhaupt in Betracht kommen für den besten Kennzeichenschutz.
In der Markenpraxis gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Begriffe und Markenformen, die gebräuchlich sind:
- Geruchsmarken bzw. Duftmarken
- Formmarken
- Geschmacksmarken
- Die Einrichtung von Ladenlokalen oder das Aussehen von Gebäuden
- Buchstabenmarken
- Zahlenmarken
- u.v.m.
Zu all diesen Markenarten gibt es Besonderheiten und oft auch spezielle Rechtsprechung. Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie mich an!