Filmrecht
Sie brauchen filmrechtliche Verträge?
Sie haben Fragen zur Filmfianzierung?
Sie haben Fragen zum Titelschutz, wollen eine Titelschutzanzeige schalten oder eine Marke anmelden?
Sie haben Fragen zu Ihrem Lizenzstock oder wollen diesen prüfen lassen?
Ihr Film wird unberechtigterweise ausgestrahlt?
Sie wollen die Ausstrahlung eines Films verhindern?
Sie haben mal etwas von angemessener Vergütung gehört, fühlen sich aber unterbezahlt?
Sie haben einen Rückstellungsvertrag abgeschlossen und noch nie einen Cent gesehen?
Sie haben ein Praktikum absolviert und wurden dabei nur ausgebeutet?
Sie wollen Rechte klären, Filme, Fotos oder Musik zitieren?
Sie wollen Auskünfte, wie Ihre Bilder oder urjeberrechtlichen geschützten Werke verwertet werden?
Sie haben Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit?
7% oder 19% Sie wollen keinen Ärger mit dem Finanzamt?
Sie haben sonst eine Frage zum Filmrecht?
Wir beraten Sie umfassend!
Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M. berät Filmschaffende aus allen Bereichen, sowohl die Produzenten (juristisch: Leistungsschutzberechtigte, Filmhersteller) und Verleiher als auch die Kreativen (Urheberrechtsinhaber, Regisseure, Kameraleute, Fotografen, Agenturen, Schauspieler, Cutter, Ausstatter, …) und sonstigen Personen und Firmen, die an der Entstehung eines Films mitarbeiten.
Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M. ist seit 2010 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat umfangreiche praktische Erfahrung im Medienbereich, er hat an Fernsehfilmen mitgearbeitet und kleinere und mittlere Kinoproduktionen von A-Z, von der Finanzierung über die Rechteklärung bis hin zu Verträgen, rechtlich begleitet, z.B. die internationale Koproduktion Iron Sky. In Streitfällen hat er u.a. gerichtliche Unterlassungen erwirkt und Lizenzgebühren erstritten. Er berät Urheberverbände, hat gemeinsame Vergütungsregeln verhandelt, hält regelmäßig Vorträge. Jahrelang hat RA Tobias Sommer in seiner regelmäßigen Kolumne „Rechteklärung“ im Fachmagazin „Cinearte“ filmrechtliche Themen aufgegeriffen und besprochen.
… und was kostet das?
In einem ausführlichen Erstgespräch zu einer Beratungspauschale von 350 Euro netto
besprechen wir Ihr Anliegen umfassend. Danach sind wir für einen Stundensatz für Sie tätig, der sich auch am Budget Ihres Projekts oder Vertrags orientieren kann.
