Risiko
Scheinselbständigkeit
vermeiden.
Warum das Thema genau jetzt Ihre absolute Aufmerksamkeit erfordert
Unangekündigte Prüfungen
Hohe Nachforderungen
Strafrechtliche Folgen
Was versteht der Gesetzgeber unter Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand nach außen als Freelancer, freier Mitarbeiter oder Honorarkraft auftritt, in der gelebten Praxis aber wie ein Arbeitnehmer tätig wird. Entscheidend ist deshalb nicht, was auf dem Vertrag steht, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich organisiert und durchgeführt wird.
Der entscheidende Unterschied
Echte Selbständigkeit
Abhängige Beschäftigung
Die massiven Rechts- und Finanzfolgen im Detail
Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Säumniszuschläge, Zinsen & Verfahrenskosten
Umsatzsteuerliche Korrekturen & Gewerbesteuer
Strafverfahren gegen Geschäftsführer
Image- & Auftragsschäden
So sieht erfolgreiche Verteidigung aus
Im Verfahren wurde deutlich, dass die DRB wesentliche Informationen der Kamerafrau und der Produktion ignoriert und den Sachverhalt teilweise unzutreffend dargestellt hatte. Das Gericht würdigte dagegen die Besonderheiten der Filmbranche und stellte klar, dass bewährte Arbeitsformen nicht ohne tragfähige Begründung umgedeutet werden dürfen.
Neben der rechtlichen Klärung zeigt der Fall auch die wirtschaftliche Dimension: Doppelverfahren ohne echten Mehrwert, erheblicher zusätzlicher Aufwand für Produktionen und Filmschaffende und ein hoher Ressourcenverbrauch – bei im Kern kaum veränderten Beitragsströmen über die KSK.
Neue Entwicklungen zur Scheinselbständigkeit
Wann Sie sich mit Scheinselbständigkeit beschäftigen müssen
Laufendes Ermittlungsverfahren
Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB)
Eigener Status unklar
Statusanfrage unsicher
Präventive Absicherung
Spezielle Branchenrisiken
Meine Erfahrung im Bereich Scheinselbständigkeit
Breite Erfahrung
Verfahrenserfolge / besondere Konstellationen
Warum ganzheitliche Beratung entscheidend ist
So läuft die Beratung ab
- Schritt 1Mandat & Honorarvereinbarung
Zu Beginn klären wir, in welcher Konstellation Sie Unterstützung benötigen und welches Ziel für Sie im Vordergrund steht – schnelle Ersteinschätzung, Begleitung eines laufenden Verfahrens oder umfassende Strukturberatung. Auf dieser Grundlage vereinbare ich in der Regel ein Stundenhonorar von 360 € netto; in klar umrissenen Verfahren (etwa bestimmten Status- oder V27-Verfahren) kann stattdessen eine pauschale Vergütung sinnvoll und wirtschaftlich planbarer sein.
- Schritt 2Detaillierte Sachverhaltsaufklärung
Im nächsten Schritt erfassen wir den Sachverhalt so genau, dass er einer kritischen Prüfung durch DRV, Zoll, Finanzamt oder Gericht standhält. Dazu nutze ich eine in vielen Verfahren erprobte Checkliste, mit der wir Verträge, Kommunikationsabläufe, tatsächliche Arbeitsorganisation und wirtschaftliche Hintergründe strukturiert durchgehen. Das ist häufig der zeitaufwendigste, aber zugleich wichtigste Teil der Beratung – ohne präzises Bild der Realität lassen sich weder Risiken verlässlich bewerten noch eine tragfähige Strategie entwickeln.
- Schritt 3Akteneinsicht und Auswertung
Parallel oder im Anschluss beantrage ich Akteneinsicht bei den zuständigen Stellen, etwa der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder den Sozialgerichten. Erst wenn klar ist, welche Informationen, Bewertungen und Annahmen dort bereits vorliegen, lässt sich beurteilen, wo Ansatzpunkte für Korrekturen bestehen, welche Argumente fehlen und ob Verfahrensfehler oder missverstandene Sachverhalte vorliegen. Die Aktenlage bestimmt maßgeblich, wie offensiv oder defensiv wir im weiteren Verlauf vorgehen können.
- Schritt 4Risikobewertung und Strategieentwicklung
Auf Basis von Sachverhalt und Aktenlage erhalten Sie eine Einschätzung dazu, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken realistisch zu erwarten sind – inklusive möglicher Nachforderungen, Säumniszuschläge, straf- oder steuerrechtlicher Folgekonflikte und Auswirkungen auf Ihre bestehende Struktur. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Gesamtstrategie: etwa ob ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt, ein Bescheid angegriffen, Strukturen angepasst oder eine Kombination aus rechtlicher Verteidigung und präventiver Neuordnung gewählt werden sollte.
- Schritt 5Umsetzung in Verfahren und Gestaltung
Im letzten Schritt setze ich die vereinbarte Strategie mit Ihnen um, angefangen bei der Ausarbeitung von Stellungnahmen, Widersprüchen und Klageschriften bis hin zur Vertretung in mündlichen Verhandlungen. Parallel können Verträge überarbeitet, Arbeitsabläufe angepasst, Kommunikationsrichtlinien neu gefasst und – falls erforderlich – Musterverfahren vorbereitet werden, um wiederkehrende Konstellationen rechtssicher zu klären. Ziel ist stets, nicht nur das aktuelle Verfahren bestmöglich zu lösen, sondern zugleich künftige Risiken zu reduzieren und Ihre Position gegenüber Behörden und Vertragspartnern dauerhaft zu stärken.
Wer von unserer spezialisierten Beratung profitiert
Sicherheit für Ihren Experten-Einsatz
Typische Branchen im Fokus
- Baugewerbe
- Gastronomie und Hotellerie
- Transport und Logistik
- Gebäudereinigung
- Kliniken & Pflegeeinrichtungen
- Plattformbasierte Lieferdienste

