Risiko
Scheinselbständigkeit

vermeiden.

Unangekündigte Betriebsprüfungen, Nachzahlungen, die auch sechsestellig sein können, strafrechtliche Ermittlungen: Wer Freelancer oder Honorarkräfte einsetzt oder selbst als solcher tätig ist, trägt ein hohes Risiko.
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Alle Verfahren gewonnen
Checkliste
Aktue Dringlichkeit

Warum das Thema genau jetzt Ihre absolute Aufmerksamkeit erfordert

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB), die Krankenkassen und der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) haben ihre Prüfkriterien massiv verschärft. Automatisierte Datenabgleiche und engmaschige Audits zielen gezielt auf IT-Dienstleister, Agenturen, das Gesundheitswesen, den Medienbereich, freie Berater u.vm. ab. Im Ernstfall drohen existenzielle Konsequenzen.

Unangekündigte Prüfungen

Betriebsprüfungen decken rückwirkend die letzten 4 Jahre (bei bedingtem Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre) lückenlos auf. Jede Rechnung und jeder E-Mail-Verkehr wird zur potenziellen Beweisfalle.

Hohe Nachforderungen

Werden Freelancer als Angestellte eingestuft, muss der Auftraggeber sämtliche Sozialabgaben (AG- und AN-Anteile) inkl. Zuschläge und Zinsen nachzahlen. Das summiert sich schnell zu sechsstelligen Summen.

Strafrechtliche Folgen

Nach § 266a StGB drohen Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Geschäftsführer und Vorstände haften in diesen Konstellationen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Rechtliche Einordnung

Was versteht der Gesetzgeber unter Scheinselbständigkeit?

Der Gesetzgeber spricht nicht ausdrücklich von „Scheinselbständigkeit“, sondern grenzt selbständige Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung ab. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind nach § 7 Abs. 1 SGB IV vor allem Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand nach außen als Freelancer, freier Mitarbeiter oder Honorarkraft auftritt, in der gelebten Praxis aber wie ein Arbeitnehmer tätig wird. Entscheidend ist deshalb nicht, was auf dem Vertrag steht, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich organisiert und durchgeführt wird.
In der Praxis ist die Bewertung oft deutlich komplizierter, weil nie ein einzelnes Merkmal allein entscheidet. Maßgeblich ist immer das Gesamtbild des Einzelfalls: also Verträge, tatsächliche Abläufe, wirtschaftliches Risiko, eigene Betriebsmittel, freie Gestaltungsspielräume und die konkrete Einbindung in den Betrieb.

Genau darin liegt das Risiko. Selbst langjährig gelebte Modelle freier Mitarbeit können plötzlich infrage gestellt werden, obwohl sich an Vertrag, Tätigkeit und Zusammenarbeit kaum etwas geändert hat. Wer hier nur auf Bezeichnungen oder Musterverträge vertraut, unterschätzt die rechtliche Dynamik oft erheblich.


Der entscheidende Unterschied

Echte Selbständigkeit
Freie Zeiteinteilung, eigener Arbeitsort, Tragen eines echten Unternehmerrisikos, Bezahlung nach Abnahme des Werks, Auftreten am Markt unter eigener Marke mit eigenen Kunden.
Abhängige Beschäftigung
Feste Einbindung in den Betriebsablauf des Kunden, Weisungsgebundenheit (Wann, Wo und Wie wird gearbeitet), Nutzung von Kundengeräten, Bezahlung nach Anwesenheitsstunden.
Was passiert im Ernstfall?

Die massiven Rechts- und Finanzfolgen im Detail

Wird eine Scheinselbständigkeit behördlich rechtskräftig festgestellt, droht eine Kettenreaktion aus finanziellem Regress, Steuerstrafrecht und Arbeitsrecht.
bis zu 4 Jahre

Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen bis zu ca. 40 % des Bruttohonorars – im Regelfall muss der Auftraggeber den Gesamtbetrag (inkl. Arbeitnehmeranteil) nachzahlen.
bis zu 30 Jahre

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Wird der Behörde vorsätzlich vorenthalten, dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre – mit erdrückenden Summen.
Zusätzlich

Säumniszuschläge, Zinsen & Verfahrenskosten

Zu den Beitragsnachzahlungen können Säumniszuschläge und Zinsen hinzu kommen. Außerdem entstehen hohe Kosten, eine Abrechnung der Beratung nach Stundensatz ist Standard, der Aufwand ist hoch.
Steuerlich

Umsatzsteuerliche Korrekturen & Gewerbesteuer

Das Finanzamt kann bereits erstattete oder abgezogene Beträge zurückfordern. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer werden neu veranlagt.
Persönlich

Strafverfahren gegen Geschäftsführer

Gemäß § 266a StGB ist die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen. Geschäftsführer haften persönlich.
Reputation

Image- & Auftragsschäden

Negative Presse, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und beschädigte Geschäftsbeziehungen – die Folgen gehen weit über die finanziellen Aspekte hinaus.
Aus der Praxis

So sieht erfolgreiche Verteidigung aus

Das Sozialgericht Berlin hat in einem aktuellen Verfahren die Selbständigkeit einer Kamerafrau im Spielfilmbereich bestätigt – und damit eine zuvor anderslautende Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund korrigiert. Die Clearingstelle hatte die Tätigkeit entgegen der langjährigen Praxis überraschend als abhängige Beschäftigung eingestuft, was die Branche deutlich verunsichert hat.

Im Verfahren wurde deutlich, dass die DRB wesentliche Informationen der Kamerafrau und der Produktion ignoriert und den Sachverhalt teilweise unzutreffend dargestellt hatte. Das Gericht würdigte dagegen die Besonderheiten der Filmbranche und stellte klar, dass bewährte Arbeitsformen nicht ohne tragfähige Begründung umgedeutet werden dürfen.

Neben der rechtlichen Klärung zeigt der Fall auch die wirtschaftliche Dimension: Doppelverfahren ohne echten Mehrwert, erheblicher zusätzlicher Aufwand für Produktionen und Filmschaffende und ein hoher Ressourcenverbrauch – bei im Kern kaum veränderten Beitragsströmen über die KSK.
Geänderte Prüfpraxis der DRB kann selbst etablierte Branchenmodelle plötzlich infrage stellen.
Fehlerhafte oder lückenhafte Sachverhaltswürdigung der Behörde lässt sich gerichtlich korrigieren.
Statusverfahren verursachen ohne strategische Begleitung schnell hohe direkte und indirekte Kosten.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemittelung
Aktuelles

Neue Entwicklungen zur Scheinselbständigkeit

Wer bei Scheinselbständigkeit auf dem Laufenden bleibt, kann Risiken früher erkennen und Fehler vermeiden. Die folgenden Beiträge zeigen, was aktuell geschieht und welche Entwicklungen für Auftraggeber und freie Mitarbeitende besonders relevant sind.
Wenn Sie betroffen sind

Wann Sie sich mit Scheinselbständigkeit beschäftigen müssen

Viele Mandanten kommen erst, wenn bereits ein Verfahren läuft. Typische Konstellationen sind unter anderem:

Laufendes Ermittlungsverfahren

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen bis zu ca. 40 % des Bruttohonorars – im Regelfall muss der Auftraggeber den Gesamtbetrag (inkl. Arbeitnehmeranteil) nachzahlen.

Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) fordert Sozialversicherungsbeiträge für freie Mitarbeiter oder Honorarkräfte nach.

Eigener Status unklar

Sie arbeiten als Freelancer oder Honorarkraft und haben den Verdacht, scheinselbständig zu sein.

Statusanfrage unsicher

Sie haben erfahren, dass ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll sein könnte, wissen aber nicht, ob und wie Sie den Antrag stellen sollten.

Präventive Absicherung

Sie möchten Verträge, Strukturen und Kommunikation so gestalten, dass das Risiko einer Scheinselbständigkeit minimiert wird.

Spezielle Branchenrisiken

Sie sind in einem besonders prüfungsintensiven Bereich tätig, etwa Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe, Plattformdienste oder Medien.
Wie ich arbeite

Meine Erfahrung im Bereich Scheinselbständigkeit

Breite Erfahrung

Seit 2002 berate und vertrete ich Mandanten im Bereich Scheinselbständigkeit – von der ersten Statusanfrage über Widerspruchs- und Klageverfahren bis hin zu straf- und steuerrechtlichen Folgefragen. Im Laufe der Jahre war ich in nahezu allen relevanten Rechtsgebieten tätig: vom Sozialrecht (Statusfeststellungsverfahren, Nachforderungen, Verfahren vor den Sozialgerichten) über Steuer- und Zivilrecht bis hin zum Arbeitsrecht und zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 266a StGB, Schwarzarbeit, Verfahren vor Zoll- und Aufsichtsbehörden).

Verfahrenserfolge / besondere Konstellationen

Ich habe zahlreiche Mandanten in komplexen Konstellationen begleitet – von Mehrfachverfahren vor Sozialgerichten über Musterverfahren für Verbände bis hin zu Fällen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken. In einem Fall konnten durch frühzeitige Aufarbeitung und strategische Reaktion Forderungen um mehr als 300.000 Euro reduziert werden.

Warum ganzheitliche Beratung entscheidend ist

Gerade bei Scheinselbständigkeit reicht es selten, nur das laufende Verfahren zu betrachten. Häufig folgen nach einem Straf- oder DRB-Verfahren noch Bescheide von Rentenversicherung, Finanzamt oder Krankenkassen. Eine Beratung, die von Anfang an auch diese nächsten Schritte mitdenkt, ist deshalb oft entscheidend dafür, wie teuer der Fall am Ende wirklich wird.
So läuft die Beratung ab
Perspektiven

Wer von unserer spezialisierten Beratung profitiert

Die Thematik betrifft regelmäßig beide Vertragsseiten, allerdings mit völlig unterschiedlichen Risikoprofilen und Handlungsnotwendigkeiten. Wählen Sie die Perspektive, die Ihrer Situation am nächsten kommt.

Sicherheit für Ihren Experten-Einsatz

Als Auftraggeber tragen Sie das zentrale wirtschaftliche Risiko, wenn freie Mitarbeit oder Honorarkräfte im Nachhinein als Beschäftigte eingestuft werden. Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung, Säumniszuschläge, strafrechtliche Ermittlungen und die Notwendigkeit, gewachsene Strukturen kurzfristig umzustellen, treffen typischerweise das Unternehmen – nicht den einzelnen Freelancer. Gerade bei mehreren freien Mitarbeitenden oder komplexen Projektstrukturen können sich Risiken schnell potenzieren.
Präventives Vertrags- & Praxis-Audit
Begleitung von DRB-Betriebsprüfungen
Typische Branchen im Fokus
  • BaugewerbeSehr hohes DRB-Risiko
  • Gastronomie und HotellerieSehr hohes DRB-Risiko
  • Transport und LogistikSehr hohes DRB-Risiko
  • GebäudereinigungSehr hohes DRB-Risiko
  • Kliniken & PflegeeinrichtungenHöchste Priorität
  • Plattformbasierte LieferdiensteSteigendeAudits

Schutz Ihrer unternehmerischen Freiheit

Als erfolgreicher Freelancer wollen Sie Ihre Unabhängigkeit bewahren und nicht in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gedrängt werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Kundenverträge und der Abgrenzung vor der DRB.
Prüfung von Projekt- und Rahmenverträgen
Strategische Vorbereitung des § 7a Antrags
Vorteile für Ihre Selbständigkeit:
Sichern Sie Ihren Kunden schriftlich ab. Ein professionell begleiteter Statusfeststellungsbescheid dient als stärkstes Vertrauens- und Akquise-Argument bei neuen großen Konzernauftraggebern.
Jetzt Vertrag prüfen lassen
„Die präzise und taktisch extrem kluge Beratung von Herrn Rechtsanwalt Sommer hat unser IT-Unternehmen im Streit mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung vor einem existenziellen finanziellen Rückschlag bewahrt. Uneingeschränkte Empfehlung!“
Geschäftsführer • Softwareunternehmen aus Berlin
Handeln Sie vorausschauend

Jetzt Einschätzung einholen und Risiken begrenzen

Je früher ein Fall zur Scheinselbständigkeit geprüft wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – sei es zur Abwehr von Nachforderungen, zur Vorbereitung eines Statusverfahrens oder zur präventiven Absicherung Ihrer Verträge und Strukturen. Schildern Sie mir kurz Ihre Situation; ich melde mich mit einer ersten Einschätzung und dem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

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