Typische Fehler bei Markenanmeldungen und die Vorteile eingetragener Marken

Selbstanmeldungen von Marken führt oft zu Problemen. Typische Fehler sind unzureichende Recherche, fehlende Strategie und veraltete Informationen. Die Vorteile eingetragener Marken, wie Monopolrechte und Werterhöhung, werden hervorgehoben. Rechtsanwalt Sommer bietet Dienstleistungen wie Markenanmeldungen, Recherche und Markenüberwachung an, um Schutzlücken zu vermeiden. Er betont die Notwendigkeit, vorab intensiv zu recherchieren, um teure Folgeprozesse zu verhindern. Es…

wenn künftige Mandanten Marken selbst anmelden

Es kommt immer wieder vor, das künftige Mandanten Marken selbst anmelden. Das kann funktionieren, funktioniert aber oft nicht. Wer genug Zeit hat, alle Merkblätter liest und beachtet, vorher recherchiert und sich dann den vielfältigen Herausforderungen der Markenamtswelt stellt, kann damit ein paar Anwaltsgebühren sparen. Nizzaklassen, Verwechslungsgefahr, Kennzeichnungsschwäche, Beschleunigungsgebühr, die Fristen für die Erstreckung oder Ausstellungspriorität sollten dann aber keine Fremdworte sein.

Wir haben Mandanten befragt, wie lange Sie für eigene Markenanmeldungen benötigen. Die Antworten: Zwischen 4 Stunden bis 3 Tagen. Im Durchschnitt waren es 1,5 Tage – allerdings ohne Recherche und Auswertung der Recherche. Dies Zeit kann gespart und in das eigene Geschäft investiert werden, zudem sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es später Ärger mit der Marke oder dem Logo gibt. Aufgrund der strategischen Beratung ist der Schutzumfang ist dann oft größer oder passt besser.

Zeit sparen und die Vorteile eingetragener Marken nutzen!

Eingetragene Marken bieten schon aus wirtschaftlicher Sicht zahlreiche Vorteile, vor allem stärken sie das Vertrauen in das Produkt oder die Dienstleistungen, u.a.:

  • kann das „® im Kreis“ verwendet werden, die Professionalität wird damit auf einen Blick sichtbar;
  • Markenwaren und Markendienstleistungen können höhere Preisen erzielen;
  • es entsteht ein Monopol auf das Kennzeichen, Wettbewerber dürfen das Zeichen nicht nutzen, das Marketing wird einfacher, ein selektiver Vertrieb wird möglich, bei Plattformen können die Schutzrechte hinterlegt werden, bei neuen Domains ist die Teilnahme an der Vergabe in der Sunrisephase möglich usw. usf.;
  • Marken haben einen eigenen Wert, der Wert des Unternehmens steigt;
  • Lizenzen können vergeben werden, Gewinnoptimierung wird möglich;

Hierzu ist in den allermeisten Fällen eine Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei einem der internationalen Ämter, allen voran beim EUIPO erforderlich sein. Das Zeichen, egal ob der Name für ein Produkt, das Logo oder der Slogan sind dann für Dritte tabu. Angemeldet werden können aber auch zahlreiche weitere Zeichen, u.a. die Kombination aus Wort und Bild (sogenannte Wort-Bild-Marken), Hörmarken, Farbmarken usw. (vgl. hier)

Aus markenrechtlicher Sicht bieten sich u.a. folgende Vorteile:

  • es entsteht ein Monopol in Bezug auf ein Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen, oft auch für angrenzende Produkte und Leistungen – Nur der Inhaber darf dieses Zeichen in dem Territorium dann verwenden;
  • die Priorität, also die erste Nutzung des Zeichens ist mit einem amtlichen Register nachweisbar;
  • der Schutz kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden – anders als Patente, Muster, Designs oder Urheberrechte läuft der Schutz nicht ab, wenn regelmäßig die Verlängerungsgebühr gezahlt wird;

Anmeldungen und Recherchen sind oft unverzichtbar

Erst mit einer eigenen Markenanmeldung können zusätzliche Werte und die Vorteile einer eingetragenen Marke gesichert werden. Erst durch Recherche und Auswertung wird die Nutzung der Kennzeichen sicher.

Oft habe ich Fälle auf dem Tisch, wo ich vermeidbare Schutzlücken entdecke. Im schlimmsten Fall können dann Ansprüche nicht erfolgreich durchgesetzt werden. Oder es wird teurer als es eigentlich sein müsste. Ein weiteres typisches Problem: Kennzeichen (Domains, Titel, Marken, Firmennamen usw.) werden genutzt, ohne das vorher geklärt wurde, ob das Zeichen geschützt ist.

Schutzlücken vermeiden!

Wenn künftige Markeninhaber Marken selbst anmelden sehe ich 5 Hauptprobleme.

  1. Oft ist der Schutzumfang zu klein, nicht alles wurde bedacht, die Marke wurde zu schlank angemeldet. Die Folge sind Schutzlücken, oftmals auch teure Nachanmeldungen.
  2. Es wurde nicht oder nicht richtig recherchiert. Die Folge sind Widersprüche und langwierige Amtsverfahren sowie aufgrund der sogenannten Erstbegehungsgefahr, die mit einer Markenanmeldung einhergeht auch Ansprüche auf Unterlassung, Erstattung von Anwaltskosten, Auskunft usw.
  3. Es fehlt an einer Strategie. Markenschutz sollte Chefsache sein und langfristig erfolgen. Denn: Marken können erhebliche immaterielle Werte sein.
  4. Es wurde mit (veralteten) Internetinformationen gearbeitet. Diese sind oft nur die halbe Wahrheit. Merke: Im Kennzeichenrecht sollten nur informierte Anwender auf Internetinformationen vertrauen wie z.B. nachfolgendes Beispiel von der Internetseite einer IHK zeigt;
  5. Es wird nicht tagesaktuell gearbeitet. Oft wird recherchiert und dann bleibt die Sache liegen und Monate später wird dann irgendetwas gemacht, z.B. eine Markenanmeldung. Die Registerlage hat sich inzwischen aber geändert. Die Folge: Die Marke ist vielleicht futsch. Dann gibt es Widersprüche und teure Streitigkeiten.

Muss ich überhaupt recherchieren?

Das wirft die Frage auf: Muss ich Marken überhaupt recherchieren? Wer eine sehr gut gefüllte Kriegskasse hat und eine gehörige Position Risikobereitschaft mitbringt, muss vor Markenanmeldungen oder der Aufnahme der Benutzung eines Kennzeichens nichts recherchieren. Alle anderen sollten jedenfalls intensiv darüber nachdenken. Allerdings sind Kennzeichenrecherchen häufig sehr komplex. Es ist schwierig, umfassend zu recherchieren, die Fehlerquote ist hoch, schnell entstehen Lücken. So heißt es beispielsweise bei der IHK, welche eine Firmennamenrecherche anbietet: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Stellungnahme nicht auf wettbewerbs-, namens oder markenrechtliche Tatbestände bezieht. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der Antragsteller von einem anderen Unternehmen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird“ (vgl.: https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/firma-firmenname/)

Die Antwort auf die Frage: „Muss ich meine Marke überhaupt vorab recherchieren?“

ist aus meiner Sicht ganz klar. Ja! Unbedingt! Nur so können teure Folgeprozesse vermieden auf Unterlassung und Schadenersatz sowie langwierige Löschungsverfahren vor dem Markenamt. Mittlere 5-stellige Beträge für Anwälte und Gerichte kommen schnell zusammen.

und wo kann ich recherchieren?

Es gibt zahlreiche Register, die in und für Deutschland gelten. Oft müssen auch internationale Register konsultiert werden. Da auch aus anderen Rechten Ansprüche gegen Marken getend gemacht werden können, sollten bei einer guten Vorab-Recherche auch weitere Register wie Handelsregister, Titelregister und natürlich das Internet, einschlägige Verzeichnisse und Datenbanken konsultiert werden. Einen guten ersten Überblick gibt es kostenlos in den Registern der Markenämter sowie mit gängigen Suchmaschinen. Daneben können auch externe Dienstleister beauftragt werden. Häufig findet dann eine Abwägung von Risiko und Kosten statt. Aber auch wer gar keine eigene Marke benötigt, sollte recherchieren (lassen). „Freedom to operate“ nennt sich eine Recherche mit dem Fokus darauf, ob Namen, Marken, Domains, Logos usw. verwendet werden können.

Meine Dienstleistungen:

  • Markenanmeldung
  • Markenrecherche
  • Markenaudit
  • Markenüberwachung
  • Markenverlängerung
  • Markenübertragung

RA Tobias Sommer

Ich bin seit 2003 als Anwalt im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im Bereich des Immaterialgüterrechts tätig. Ich habe an Fachkommentaren mitgearbeitet, zahlreiche Fachtexte veröffentlicht und habe praktische Erfahrungen als Journalist in den Bereichen Print und Fernsehen, u.a . war ich 10 Chefredakteur des Anwaltsmagazins AdVoice. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Dozent und Journalist sowie ehrenamtlich für die IHK Berlin als Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten tätig. Im Jahr 2021 habe ich das Notarexamen abgelegt und bin seitdem auch anwaltlicher Ansprechpartner für alle notariellen Themen.